Herkömmliche Risikolebensversicherungen zahlen bei einem Todesfall eine bestimmte Geldsumme an die Hinterbliebenen aus. Aus einer Risikorente gibt es stattdessen eine monatliche Rente. Sie sichert die Hinterbliebenen mit einem verlässlichen Einkommen ab. Damit können beispielsweise die Miete, die Lebenshaltungskosten, Versicherungsbeiträge oder auch die Ausbildung der Kinder weiter finanziert werden.
*Stand 6/2024, Tarif NLR, Eintrittsalter der versicherten und mitversicherten Person jeweils 30 Jahre, Versicherungs- und Rentenleistungsdauer 20 Jahre, Nichtraucher, Akademiker, verheiratet, Kind, normaler BMI, Überschusssystem Sofortrabatt
Die Leistungen aus unserer Risiko-Rente sind unabhängig von anderen Zahlungen. Sie werden nicht auf eine mögliche Witwen- oder Witwerrente angerechnet.
Am besten ist es, wenn niemand die Risiko-Rente in Anspruch nehmen muss. Falls Sie Ihre jährliche Überschussbeteiligung ansparen, erhalten Sie am Ende sogar noch Geld zurück!
Ein Hinterbliebener kann eine Witwer- oder Witwenrente beziehen, wenn der verstorbene Ehegatte mindestens fünf Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war. Der Witwer oder die Witwe erhält, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt, je nach Hochzeitsdatum 55 oder 60 Prozent der vollen Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen. Teilweise mindert das eigene Einkommen des Hinterbliebenen noch die Witwer- oder Witwenrente.
Herr Meier, der seine Frau und seinen 1-jährigen Sohn mit einer VOLKSWOHL BUND-Risikorente über 1.000 Euro Monatsrente absichert, zahlt dafür 11,65 Euro im Monat.
*Stand Januar 2025, Tarif NLR, Eintrittsalter der versicherten und mitversicherten Person jeweils 30 Jahre, Versicherungs- und Rentenleistungsdauer 20 Jahre, Nichtraucher, Akademiker, verheiratet, Kind, normaler BMI, Überschusssystem Sofortrabatt
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