Auf einen Blick

Todesfall mitteilen oder Leistung beantragen

Stirbt der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person, gilt es einiges zu bedenken. Melden Sie sich bitte telefonisch oder online bei uns, damit wir Sie in dieser schweren Zeit bestmöglich unterstützen können.

Bitte rufen Sie uns unter folgender Nummer an, wenn der Verstorbene eine Lebens- oder Rentenversicherung bei uns hat:
0231 / 54 33 – 150

Bitte rufen Sie uns unter folgender Nummer an, wenn der Verstorbene eine Sachversicherung (zum Beispiel Haftpflicht, Hausrat, Kfz oder Unfall) bei uns hat:
0231 / 54 33 – 151

Hinweis: Sterbeurkunde notwendig !!!

Verstorbene Person


Meldende Person


Weitere Informationen


* Angaben erforderlich

Sie haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung, Grundfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung bei uns und benötigen jetzt unsere Hilfe? Dann melden Sie sich bitte persönlich bei uns, damit wir schnell helfen und Sie bestmöglich unterstützen können.

Ihre Nummer für den Leistungsfall:
Telefon: 0231 / 54 33-113
Sie erreichen uns montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr

Sie haben eine Pflegeversicherung bei uns und benötigen jetzt unsere Hilfe? Dann melden Sie sich bitte persönlich bei uns, damit wir schnell helfen und Sie bestmöglich unterstützen können.

Ihre Nummer für den Leistungsfall:
Telefon: 0231 / 54 33-120
Sie erreichen uns montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr

Auf einen Blick

Vertrag anpassen

Gerne passen wir Ihren Versicherungsschutz Ihrem Leben an. Bitte teilen Sie uns kurz mit, was Sie ändern möchten – z.B. höhere Leistung, höherer Beitrag oder versicherte Person ändern. Wir kümmern uns und setzen uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung.

* Angaben erforderlich

Sie möchten die Zahlungsweise Ihrer Beiträge verändern? Bitte teilen Sie uns kurz mit, welche Zahlungsweise Sie wünschen. Wir kümmern uns und setzen uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung.

Bitte beachten Sie, dass eine Änderung der Zahlungsweise nur möglich ist, wenn bestimmte Mindestbeiträge nicht unterschritten werden. Eine Änderung der Zahlungsweise kann außerdem dazu führen, dass sich die Beitragshöhe insgesamt verändert. Zum Beispiel dann, wenn Sie von einer jährlichen auf eine halbjährliche Zahlungsweise umstellen möchten.

* Angaben erforderlich

Bisheriger Versicherungsnehmer


Neuer Versicherungsnehmer


* Angaben erforderlich

Eine Zahlungspause ist abhängig von mehreren Punkten und kann maximal für einen Zeitraum von 12 Monaten beantragt werden. Bitte melden Sie sich telefonisch bei uns, damit wir gemeinsam prüfen können, was für Ihren Vertrag möglich ist.

Bitte melden Sie sich unter folgender Rufnummer:
0231 / 54 33 – 111

Reichen Sie uns die Kündigung Ihres Versicherungsvertrages mit Angabe Ihrer Versicherungsnummer, Name und Adresse sowie gerne auch dem Kündigungsgrund bitte schriftlich ein.

Wichtig: Damit Ihre Kündigung gilt, beachten Sie bitte die Kündigungsfristen und denken Sie an eine Unterschrift, falls Sie eine Rentenversicherung oder Lebensversicherung wie zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen wollen.

* Angaben erforderlich

Auf einen Blick

Vertragsinformationen

* Angaben erforderlich

Ihre Kennung können Sie dem Deckblatt des Druckstücks „Unser Vorschlag für Sie“ und den Kundeninformationen entnehmen. Dieser Service gilt für Neuverträge an 1. Januar 2008.

* Angaben erforderlich

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Ihre Kennung können Sie dem Deckblatt des Druckstücks „Unser Vorschlag für Sie“ und den Kundeninformationen entnehmen. Dieser Service gilt für Neuverträge an 1. Januar 2008.

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Wir sind für Sie da

Rund um die Uhr für Sie da.
Tel: 0231 / 54 33 – 780

Rund um die Uhr für Sie da.
Tel: 0231 / 54 33 – 708

Montags bis freitags 8 bis 18 Uhr:
Tel: 0231 / 5433 – 435

Montags bis freitags 8 bis 18 Uhr:
Tel: 0231 / 54 33 – 865

Montags bis freitags 8 bis 18 Uhr:
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Fragen zu Ihrem Vertrag

Tel: 0231 / 54 33 – 120
Fax: 0231 / 54 33 – 574
servicecenter@volkswohl-bund.de

Tel: 0231 / 54 33 – 144
Fax: 0231 / 54 33 – 575
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Tel: 0231 / 54 33 – 151
Fax: 0231 / 54 33 – 490
vertragvbs@volkswohl-bund.de

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