Ansparen einer Zusatzrente
Was sind Vermögenswirksame Leistungen?
Viele Arbeitgeber fördern das Ansparen einer Zusatzrente oder eines kleinen Vermögens, indem sie ihren Angestellten vermögenswirksame Leistungen (VL) bezahlen. Ihr Arbeitgeber überweist das Geld auf einen Vertrag Ihrer Wahl. Der Zuschuss ist meistens betrieblich vereinbart, maximal sind es 40 Euro pro Monat. Das ist zugleich auch die Höchstsumme, die man laut Vermögensbildungsgesetz in einen VL-Vertrag einzahlen kann.
Wahrscheinlich zahlt auch Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen. Dann lohnt sich der VL-Vertrag für Sie auf jeden Fall. Ob Sie etwas dazubekommen oder nicht, können Sie leicht erfragen. Erkundigen Sie sich am besten noch heute. Sie verschenken sonst Monat für Monat bares Geld.

Kapitalbildung mit dem VOLKSWOHL BUND
Gute Gründe für Vermögenswirksame Leistungen
Geld vom Arbeitgeber geschenkt
Kapital ansparen
mehr Geld im Alter
renditewirksam anlegen
Todesfallschutz möglich
Gut zu wissen
Darum lohnt sich ein VL-Vertrag beim VOLKSWOHL BUND
- Sie haben vom ersten Tag an Anspruch auf eine Mindest-Todesfallleistung.
- Die Laufzeit beträgt mindestens zwölf Jahre, höchstens 45 Jahre.
- Ihr Vertrag läuft maximal bis zum regulären Renteneintrittsalter (aktuell: 67).
- Bei der Auszahlung sind Sie flexibel. Sie können Ihr Kapital so lange im Vertrag lassen, wie Sie möchten.
- Wir zahlen Ihnen auf Wunsch Teile Ihres Kapitals vorzeitig aus.
Vermittlersuche
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Wir finden es wichtig, dass Sie sich bei der finanziellen Vorsorge von einem Experten beraten lassen. Dafür arbeiten wir mit rund 14.000 Vertriebspartnern in ganz Deutschland zusammen. Gerne nennen wir Ihnen einen Experten in Ihrer Nähe.
Sie haben die Wahl
Wie kann ich meine VL beim VOLKSWOHL BUND anlegen?
Vermögenswirksame Leistungen gibt es
- in der klassischen Vermögensbildungsversicherung
- in der fondsgebundenen Vermögensbildungsversicherung
- in der fondsgebundenen Vermögensbildungsversicherung mit dynamischer Wertsicherung

Das Wichtigste im Überblick
Vermögenswirksame Leistungen
Kann ich meine VL auch in einen bestehenden Vertrag einzahlen?
Ja! Sie können Ihre VL zum Beispiel in eine bestehende betriebliche Altersversorgung einzahlen. Oder in Ihren Riester-Rentenvertrag. Nutzen Sie dazu das vorbereitete Formular:
Und wenn ich meinen Arbeitgeber wechsle?
Auch wenn Ihr Arbeitgeber die ersten Überweisungen für Sie vorgenommen hat: Der VL-Vertrag bleibt Ihnen in jedem Fall erhalten. Sollten Sie den Arbeitgeber wechseln, kann Ihr neuer Betrieb auf Antrag die Zahlungen übernehmen. Oder Sie überweisen die Beiträge einfach selbst.
Hier finden Sie das Formular zum Arbeitgeberwechsel
Sie sind Kunde und möchten Ihren Vertrag ändern?
Sie erreichen uns montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.
Zentrale Dortmund 0231 / 54 33 – 120
Sie möchten es noch genauer wissen?
Informationen der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung)
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Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
Die VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. veröffentlicht unter dem nachfolgenden Link alle Informationen gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung). Diese sind im Abschnitt „Produktbezogene Offenlegungspflichten“ enthalten.