Simulieren Sie Ihre Steuerersparnis
Bitte geben Sie an:
Sind Sie verheiratet oder leben Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft? (Für die Berechnung wird das Splittingverfahren berücksichtigt.)
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Beiträge zu Ihrer Basis-Rente – sowohl laufende Zahlungen als auch Zuzahlungen – können im Rahmen der jeweils geltenden steuerlichen Höchstbeträge (steuersparend) berücksichtigt werden.
Diese Höchstbeträge umfassen auch weitere Altersvorsorgeaufwendungen, wie z. B. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einem berufsständischen Versorgungswerk.
Individuelle Faktoren, z. B. Kirchensteuer oder die persönliche Einkommenssituation, bleiben in der Betrachtung unberücksichtigt.
Die Rentenzahlungen aus der Basisrente werden wie die gesetzliche Rente „nachgelagert“ besteuert, d. h. erst im Rentenbezug. Ab 2058 werden Renten aus Basisrenten vollständig besteuert. Beginnt die Rente früher, ist dies nur teilweise der Fall. Da der persönliche Steuersatz im Ruhestand i. d. R. niedriger ist als im Berufsleben, ist die tatsächliche Steuerlast häufig geringer.
Die dargestellten Steuerersparnisse beruhen – aufgrund der Komplexität der Themen – auf vereinfachten Modellrechnungen und den von Ihnen gemachten Angaben. Eine Überprüfung dieser Angaben durch die VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. erfolgt nicht. Die VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. darf nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Für diese Bereiche ist es ratsam – und in der Regel erforderlich – spezialisierte Dritte hinzuzuziehen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.
Alle Inhalte unterliegen dem Urheberrecht. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. zulässig.
Die hier verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechteridentitäten.
Die Rentenzahlungen aus der Basisrente werden wie die gesetzliche Rente „nachgelagert“ besteuert, d. h. erst im Rentenbezug. Ab 2058 werden Renten aus Basisrenten vollständig besteuert. Beginnt die Rente früher, ist dies nur teilweise der Fall. Da der persönliche Steuersatz im Ruhestand i. d. R. niedriger ist als im Berufsleben, ist die tatsächliche Steuerlast häufig geringer.
Die dargestellten Steuerersparnisse beruhen – aufgrund der Komplexität der Themen – auf vereinfachten Modellrechnungen und den von Ihnen gemachten Angaben. Eine Überprüfung dieser Angaben durch die VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. erfolgt nicht. Die VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. darf nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Für diese Bereiche ist es ratsam – und in der Regel erforderlich – spezialisierte Dritte hinzuzuziehen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.
Alle Inhalte unterliegen dem Urheberrecht. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. zulässig.
Die hier verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechteridentitäten.