Die Europäische Union (EU) hat sich im Rahmen des europäischen „Green Deal" und des (EU-) Aktionsplans zum Ziel gesetzt, eine nachhaltige EU-Wirtschaft zu erreichen. Ein Baustein hierfür ist die sogenannte Transparenz-Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019. Diese ist in allen Mitgliedsstaaten der Union zum 10. März 2021 in Kraft getreten.
Zentrales Ziel der Transparenz-Verordnung ist es, die Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken von Finanzanlageprodukten zu erhöhen. Dazu sollen auf europäischer Ebene harmonisierte Vorgaben geschaffen werden, um die bestehenden Veröffentlichungen vergleichbarer zu machen.
(Verbunden damit ist eine entsprechende Offenlegung in den vorvertraglichen Informationen, auf der Website und in regelmäßigen Berichten.)
Nachhaltigkeit bei den VOLKSWOHL BUND Versicherungen
Unser gesamtes unternehmerisches Handeln ist verantwortungsbewusst, integer und nachhaltig. Unser Handeln zielt darauf, für heutige und zukünftige Generationen bestmögliche soziale, ökonomische und ökologische Rahmenbedingungen zu ermöglichen und die vorhandenen zu erhalten.
Nachhaltigkeit verstehen wir als Verantwortungskultur mit der Maßgabe, das Bewusstsein für die Notwendigkeit von Nachhaltigkeit in der Versicherungsbranche zu fördern. Durch die Umsetzung eines nachhaltigen Investmentansatzes sollen nachhaltiges Wirtschaften aktiv und transparent vorangetrieben und andere Marktteilnehmer zu einem solchen Verhalten ermutigt werden.
Wir führen unser Unternehmen entsprechend den geltenden Gesetzen und handeln nach den Grundsätzen des lauteren Wettbewerbes. Interessenkonflikte vermeiden wir. Unser Umgang mit unseren Vertriebspartnern ist verantwortungsbewusst, was wir mit der Unterzeichnung des GDV-Verhaltenskodex unterstrichen haben. Um unsere Nachhaltigkeitsstrategie weiter auszubauen und der Öffentlichkeit einen strukturierten Einblick zu geben, haben wir uns zur Einhaltung des deutschen Nachhaltigkeitskodex verpflichtet. Ab 2021 veröffentlichen wir jährlich zertifizierte Nachhaltigkeitsberichte.
Wir verhalten uns umweltbewusst, indem wir beispielsweise unsere Hauptverwaltung durch Geothermie kühlen und heizen. Unsere weiteren Immobilien managen wir ressourcenschonend, dabei bemühen wir uns immer, nachhaltige Lösungen zu finden.
Als Arbeitgeber unterstützen wir unsere Mitarbeiter, beruflich wie privat, durch zahlreiche Hilfs- und Förderangebote.
Erfahren Sie noch mehr über unsere nachhaltige Unternehmensausrichtung unter unseren Handlungsfeldern.
Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken
Die Kapitalanlage in unserem Sicherungsvermögen erfolgt insbesondere in Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen, Darlehen, Aktien, Investmentanteilen, Hypotheken, Grundstücken und Beteiligungen. Dabei werden die Kapitalanlagen zur Erzielung eines hohen Anlageergebnisses und zur Risikominimierung angemessen gestreut und gemischt und sind mittel- bis langfristig ausgerichtet. Zusätzlich beachten wir in unseren Kapitalanlageentscheidungen soziale, ethische und ökologische Kriterien. U.a. investieren wir nicht in Aktien oder Anleihen von Unternehmen, die nennenswerte Teile ihres Umsatzes (mehr als 5 Prozent) mit der Produktion von Rüstungsgütern, insbesondere Landminen oder Streubomben, erzielen, und nicht in Wertpapiere, deren Emittenten systematisch Menschenrechte oder die Kernarbeitsnormen des UN Global Compact verletzen.
Zudem investieren wir nicht in Anleihen von Staaten, die mehr als 5 Prozent ihres Bruttoinlandsproduktes für Militärausgaben verwenden.
Um diese Ausschlusskriterien einzuhalten, lassen wir unsere entsprechenden Kapitalanlagen halbjährlich durch eine externe Nachhaltigkeits-Ratingagentur prüfen. Sollte dabei eine Kontroverse identifiziert werden, verpflichten wir uns, diese Position zeitnah und interessewahrend zu verkaufen.
Auswirkung auf Nachhaltigkeitsindikatoren
Die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken fließen in die Renditebewertungen mit ein. Sofern diese quantifizierbar sind, werden sie explizit in der Marktgerechtigkeitsprüfung berücksichtigt. Ziel ist es, wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken in unseren Anlageentscheidungen zu vermeiden.
Um das Nachhaltigkeitsrisiko bei unseren Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen, betrachten wir, sofern uns belastbare Informationen darüber vorliegen, diverse Nachhaltigkeitsindikatoren. Darunter verstehen wir im Bereich der umweltbezogenen Indikatoren insbesondere die Treibhausgasemissionen, die Energieperformance, die Biodiversität und den Umgang mit Wasser und Abfällen der Unternehmen. Darüber hinaus werden auch soziale Indikatoren berücksichtigt. In diesem Bereich betrachten wir besonders die Mitarbeiterbelange, die Wahrung der Menschenrechte in der Wertschöpfungskette und die Maßnahmen gegen Korruption und Bestechung der Unternehmen.
Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
In unserer Vergütungspolitik für den Innendienst orientieren wir uns nicht an kurzfristigen Zielen. Hier zahlen wir fixe Gehälter. Zusätzlich gewähren wir einen kleinen variablen Zuschuss, der an das Erreichen von qualitativen und quantitativen Unternehmenszielen geknüpft ist. Zukünftig möchten wir diese Ziele um ESG-Aspekte erweitern. Die Vergütung im Außendienst ist so gestaltet, dass die Interessen von unseren Kunden, insbesondere auf deren Nachhaltigkeitspräferenzen bezogen, nicht nachteilig berührt werden.
ESG Merkmale
Die VOLKSWOHL BUND Versicherungen bieten ein breites Spektrum an kapitalbildenden Versicherungstarifen.
Klassische Tarife, bei denen das angesparte Kapital ganz oder teilweise ins Sicherungsvermögen fließt, erfüllen nur dann die in Artikel 8 Transparenz-Verordnung genannten ESG-Merkmale, wenn das Versicherungsprodukt über das "transparente"-Konzept gewählt wurde.
Bei den Fondsgebundenen Tarifen legen wir den Sparanteil der Kunden in Investmentfonds an. An deren Wertentwicklung partizipieren die Versicherungsnehmer direkt. Inwieweit bei dieser Anlage ökologische oder soziale Strategien eine Rolle spielen, hängt von den individuell gewählten Investmentfonds bzw. den im ausgewählten Portfolio enthaltenen Investmentfonds und deren Anlagebedingungen ab. Abhängig davon können die in Artikel 8 und 9 Transparenz-Verordnung genannten ESG-Merkmale erfüllt sein.