Die EU hat ehrgeizige Klimaziele

Einsparung Treibhausgasemissionen
Energieeinsparung
Steigerung erneuerbare Energien
netto Null Treibhausgasemissionen


Um diese ambitionierten Ziele zu erreichen, sieht die EU die Finanzbranche als wichtigsten Treiber. Da die Finanzwirtschaft rund 1,8 Billionen Euro verwalten, sollen diese Finanzströme in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten umgelenkt werden. Dazu wurden umfangreiche Verordnungen ins Leben gerufen oder bestehende angepasst.

Pariser Klimaabkommen

Die Taxonomie-Verordnung, Offenlegungsverordnung und Anpassung der IDD sind drei Bausteine, um die Finanzmittelflüsse hin zu einer treibhausgasarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigeren Entwicklung auszurichten.


Was ist Ziel der Offenlegungsverordnung?

Das Ziel der Offenlegungsverordnung ist es, zum Schutz der Anleger die Offenlegung von Finanzprodukten in Bezug auf Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern. Sie will Anleger unterstützen, indem sie mehr Transparenz darüber schafft, in welchem Grad Finanzprodukte Umwelt- und / oder soziale Merkmale berücksichtigen, in nachhaltige Anlagen investieren oder Nachhaltigkeitsziele verfolgen. Diese Informationen werden durch standardisierte Vorgaben zur Verfügung gestellt, um eine Vergleichbarkeit herzustellen

Entsprechende Informationen sind in den vorvertraglichen Informationen, auf der Internetseite und in den jährlichen Informationen zum Versicherungsvertrag (regelmäßige Berichte) zu veröffentlichen. Unsere Umsetzungen zur Offenlegungsverordnung haben wir in den nachfolgenden Absätzen dargelegt.



Informationen der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. gemäß Artikel 3 und 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung)

Unternehmensbezogene Offenlegungspflichten - Stand: 01.2024

Informationen der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung)

Informationen der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung)

ESG (Environment, Social, Governance)

Umwelt, Soziales, Unternehmensführung

Der ESG-Begriff hat sich als Grundlage für die Beurteilung der Nachhaltigkeit von Anlagen und Handlungsweisen etabliert.


SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation)

SFDR ist die inoffizielle englische Formulierung und entspricht der in der deutschen Finanzbranche verwendeten Bezeichnung „Offenlegungsverordnung".


Klassifizierung der Produkte

Produkte nach Artikel 6 Offenlegungsverordnung

Artikel 6 betrifft Finanzprodukte, die keine ökologischen und/oder sozialen Ziele verfolgen, aber auf Nachhaltigkeitsrisiken hinweisen.


Produkte nach Artikel 8 Offenlegungsverordnung

Artikel 8 betrifft Finanzprodukte, die u.a. ökolgische und/oder soziale Merkmale bewerben. Zusätzlich werden bestimmte Anlagebedingungen und Ausschlusskriterien definiert.


Produkte nach Artikel 9 Offenlegungsverordnung

Artikel 9 betrifft Finanzprodukte, die nachhaltige Investitionen anstreben und einen Index als Referenzwert bestimmen. Neben den Ausschlusskriterien gilt auch die Zielsetzung, aktiv in Unternehmen zu investieren, die Nachhaltikeit fördern (Impact Investments).


PRI (Principles for Responsible Investing)

Prinzipien für verantwortliches Investieren; eine 2006 gegründete Investoren­initiative in Partnerschaft mit der Finanz­initiative des UN-Umweltprogramms UNEP und dem UN Global Compact. Die von den Vereinte Nationen unterstützte Initiative ist ein internationales Investoren­netzwerk, das sechs Prinzipien für verantwortungs­volle Investments erstellt hat und umsetzen will. Ziel ist es, die Auswirkungen von Nachhaltigkeit für Investoren zu verstehen und die Unterzeichner dabei zu unterstützen, diese Themen in ihre Investitions­entscheidungs­prozesse einzubauen. So tragen Unterzeichner zu einem nachhaltigeren globalen Finanzsystem bei. Die Ziele sind freiwillig und unverbindlich.


PSI (Principles for Sustainable Insurance)

Die Prinzipien für nachhaltige Versicherungen wurden 2012 von der UN-Konferenz für nachhaltige Entwicklungen ins Leben gerufen und ist Teil des Umweltprogramms der UN. PSI ist die größte Initiative zwischen den Vereinten Nationen und der Versicherungswirtschaft. 40 Versicherungsunternehmen haben die Prinzipien unterschrieben und weitere 30 Akteure des Versicherungssektors treten als Förderer auf. Die Unterzeichner verpflichten sich, Kriterien für Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (ESG) zu beachten. Diese Kriterien werden in vier Prinzipien festgehalten. Darüber hinaus müssen sie entsprechende Risiken kontrollieren und Lösungen mit ihren Kunden entwickeln, mit anderen Akteuren des Sektors kooperieren sowie ihre Fortschritte in diesem Bereich veröffentlichen.


Impact Investing

Das Impact Investing gehört zu den nachhaltigen Geldanlagen. Bei nachhaltigen Investments achten Anleger nicht nur auf die Rendite, sondern auch auf soziale und ökologische Faktoren und die Kontrollprozesse eines Unternehmens (sogenannter ESG-Ansatz: E=Umwelt, S=Soziales, G=Governance).


Nachhaltige Investition (Artikel 2 - Nr. 17 Offenlegungsverordnung)

Unter einer sogenannten nachhaltigen Investition versteht man eine Investition eines Unternehmens, die zur Erreichung eines Umweltziels beiträgt. Die Umweltziele können gemessen werden anhand einer effizienten Nutzung von

  • (erneuerbarer) Energie,
  • Rohstoffe und
  • Wasser und Boden.

  • Außerdem werden Sie gemessen anhand der Höhe

  • der Abfallproduktion und
  • der Treibhausgasemissionen.

  • Die Umsetzung der Ziele soll die negativen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Kreislauf­wirtschaft verringern.

    Aber nicht nur Umweltziele sind unter nachhaltige Investitionen zu verstehen, auch soziale Ziele können dazu gezählt werden. Das sind Investitionen, die

  • zur Bekämpfung von Ungleichheiten und
  • zum sozialen Zusammenhalt beitragen.

  • Sie fördern

  • soziale Integration,
  • Arbeitsbeziehungen und
  • wirtschaftlich oder sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen.

  • Nachhaltige Investitionen dürfen gegen keines der oben genannten Ziele verstoßen. Die Unternehmen, in denen investiert wird, müssen gute und solide Management­strukturen vorweisen, gute Beziehungen zu ihren Arbeitnehmern pflegen und diese entsprechend vergüten und alle Steuer­vorschriften einhalten.


    Nachhaltigkeitsrisiko (Artikel 2 - Nr. 22 Offenlegungsverordnung)

    Unter dem sogenannten Nachhaltigkeits­risiko versteht man "ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte."

    Typisches Beispiel aus der Kapitalanlage sind sog. stranded assets, d. h. Vermögenswerte die bspw. aufgrund von gesetzlichen oder technologischen Entwicklungen wesentlich an Wert verlieren

  • Einführung/Erhöhung einer CO2-Abgabe beeinträchtigt Unternehmen, die eine hohe CO2-Emission in ihrem Wertschöpfungsprozess aufweisen
  • Technologische Erfindungen nehmen traditionellen Methoden Marktanteile: Verbrennungsmotor vs. Elektromobilität
  • Veränderung von gesellschaftlichen Verhaltensweisen: Umstieg vom Auto auf die Schiene/das Fahrrad

  • Nachhaltigkeitsfaktoren (Artikel 2 Nr. 24 Offenlegungsverordnung)

    Unter den sogenannten Nachhaltigkeits­faktoren versteht man „Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmer­belange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung."

    Stimmrechtausübung

    Dazu gehört zum einen die Möglichkeit, auf Hauptversammlungen zu sprechen und so vor den versammelten Aktionären und dem Management der Unternehmen Defizite im Nachhaltigkeitsmanagement der Unternehmen anzusprechen und Verbesserungen einzufordern.


    Die nachfolgenden Informationen stellen Stände der Vergangenheit dar und wurden durch die Inhalte der vorherigen Absätze dieser Seite erneuert.

    Informationen der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. gemäß Artikel 3 und 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung)

    Diese Änderungen wurden aufgrund des Einbezugs von Informationen zu Investitionen in fossiles Gas und Kernenergie vorgenommen.

    Diese geringfügigen Änderungen wurden aufgrund von normativen Vorgaben vorgenommen.

    Informationen der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung)

    Diese geringfügigen Änderungen wurden aufgrund von normativen Vorgaben vorgenommen.

    Informationen der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung)

    Diese geringfügigen Änderungen wurden aufgrund von inhaltlichen Überarbeitungen vorgenommen.

    Diese Änderungen wurden aufgrund des Einbezugs von Informationen zu Investitionen in fossiles Gas und Kernenergie vorgenommen.

    Diese Änderungen wurden aufgrund von geringfügigen Anpassungen der normativen Vorgaben sowie inhaltlichen Überarbeitungen vorgenommen.

    Informationen der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung)

    Diese geringfügigen Änderungen wurden aufgrund von inhaltlichen Überarbeitungen vorgenommen.

    Die Änderungen wurden aufgrund der verpflichtenden Umsetzung der technischen Regulierungsstandards zum 01.01.2023 durchgeführt.

    Diese Änderungen wurden aufgrund von inhaltlichen Überarbeitungen vorgenommen.

    Diese geringfügigen Änderungen wurden aufgrund von normativen Vorgaben vorgenommen.

    Informationen der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung)

    Diese geringfügigen Änderungen wurden aufgrund von inhaltlichen Überarbeitungen vorgenommen.

    Diese Änderungen wurden aufgrund des Einbezugs von Informationen zu Investitionen in fossiles Gas und Kernenergie vorgenommen.

    Diese geringfügigen Änderungen wurden aufgrund von normativen Vorgaben vorgenommen.

    Diese Änderungen wurden aufgrund von geringfügigen Anpassungen der normativen Vorgaben sowie inhaltlichen Überarbeitungen vorgenommen.