ESG (Environment, Social, Governance)
Umwelt, Soziales, Unternehmensführung
Der ESG-Begriff hat sich als Grundlage für die Beurteilung der Nachhaltigkeit von Anlagen und Handlungsweisen etabliert.
SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation)
SFDR ist die inoffizielle englische Formulierung und entspricht der in der deutschen Finanzbranche verwendeten Bezeichnung „Offenlegungsverordnung".
Klassifizierung der Produkte
Produkte nach Artikel 6 Offenlegungsverordnung
Artikel 6 betrifft Finanzprodukte, die keine ökologischen und/oder sozialen Ziele verfolgen, aber auf Nachhaltigkeitsrisiken hinweisen.
Produkte nach Artikel 8 Offenlegungsverordnung
Artikel 8 betrifft Finanzprodukte, die u.a. ökolgische und/oder soziale Merkmale bewerben. Zusätzlich werden bestimmte Anlagebedingungen und Ausschlusskriterien definiert.
Produkte nach Artikel 9 Offenlegungsverordnung
Artikel 9 betrifft Finanzprodukte, die nachhaltige Investitionen anstreben und einen Index als Referenzwert bestimmen. Neben den Ausschlusskriterien gilt auch die Zielsetzung, aktiv in Unternehmen zu investieren, die Nachhaltikeit fördern (Impact Investments).
PRI (Principles for Responsible Investing)
Prinzipien für verantwortliches Investieren; eine 2006 gegründete Investoreninitiative in Partnerschaft mit der Finanzinitiative des UN-Umweltprogramms
UNEP
und dem
UN Global Compact.
Die von den
Vereinte Nationen
unterstützte Initiative ist ein internationales Investorennetzwerk, das sechs Prinzipien für verantwortungsvolle Investments erstellt hat und umsetzen will. Ziel ist es, die Auswirkungen von Nachhaltigkeit für Investoren zu verstehen und die Unterzeichner dabei zu unterstützen, diese Themen in ihre Investitionsentscheidungsprozesse einzubauen. So tragen Unterzeichner zu einem nachhaltigeren
globalen Finanzsystem
bei. Die Ziele sind freiwillig und unverbindlich.
PSI (Principles for Sustainable Insurance)
Die Prinzipien für nachhaltige Versicherungen wurden 2012 von der UN-Konferenz für nachhaltige Entwicklungen ins Leben gerufen und ist Teil des Umweltprogramms der UN. PSI ist die größte Initiative zwischen den Vereinten Nationen und der Versicherungswirtschaft. 40 Versicherungsunternehmen haben die Prinzipien unterschrieben und weitere 30 Akteure des Versicherungssektors treten als Förderer auf. Die Unterzeichner verpflichten sich, Kriterien für Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (ESG) zu beachten. Diese Kriterien werden in vier Prinzipien festgehalten. Darüber hinaus müssen sie entsprechende Risiken kontrollieren und Lösungen mit ihren Kunden entwickeln, mit anderen Akteuren des Sektors kooperieren sowie ihre Fortschritte in diesem Bereich veröffentlichen.
Impact Investing
Das Impact Investing gehört zu den nachhaltigen Geldanlagen. Bei nachhaltigen Investments achten Anleger nicht nur auf die Rendite, sondern auch auf soziale und ökologische Faktoren und die Kontrollprozesse eines Unternehmens (sogenannter ESG-Ansatz: E=Umwelt, S=Soziales, G=Governance).
Nachhaltige Investition (Artikel 2 - Nr. 17 Offenlegungsverordnung)
Unter einer sogenannten nachhaltigen Investition versteht man eine Investition eines Unternehmens, die zur Erreichung eines Umweltziels beiträgt. Die Umweltziele können gemessen werden anhand einer effizienten Nutzung von
(erneuerbarer) Energie,
Rohstoffe und
Wasser und Boden.
Außerdem werden Sie gemessen anhand der Höhe
der Abfallproduktion und
der Treibhausgasemissionen.
Die Umsetzung der Ziele soll die negativen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Kreislaufwirtschaft verringern.
Aber nicht nur Umweltziele sind unter nachhaltige Investitionen zu verstehen, auch soziale Ziele können dazu gezählt werden. Das sind Investitionen, die
zur Bekämpfung von Ungleichheiten und
zum sozialen Zusammenhalt beitragen.
Sie fördern
soziale Integration,
Arbeitsbeziehungen und
wirtschaftlich oder sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen.
Nachhaltige Investitionen dürfen gegen keines der oben genannten Ziele verstoßen. Die Unternehmen, in denen investiert wird, müssen gute und solide Managementstrukturen vorweisen, gute Beziehungen zu ihren Arbeitnehmern pflegen und diese entsprechend vergüten und alle Steuervorschriften einhalten.
Nachhaltigkeitsrisiko (Artikel 2 - Nr. 22 Offenlegungsverordnung)
Unter dem sogenannten Nachhaltigkeitsrisiko versteht man "ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte."
Typisches Beispiel aus der Kapitalanlage sind sog. stranded assets, d. h. Vermögenswerte die bspw. aufgrund von gesetzlichen oder technologischen Entwicklungen wesentlich an Wert verlieren
Einführung/Erhöhung einer CO2-Abgabe beeinträchtigt Unternehmen, die eine hohe CO2-Emission in ihrem Wertschöpfungsprozess aufweisen
Technologische Erfindungen nehmen traditionellen Methoden Marktanteile: Verbrennungsmotor vs. Elektromobilität
Veränderung von gesellschaftlichen Verhaltensweisen: Umstieg vom Auto auf die Schiene/das Fahrrad
Nachhaltigkeitsfaktoren (Artikel 2 Nr. 24 Offenlegungsverordnung)
Unter den sogenannten Nachhaltigkeitsfaktoren versteht man „Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung."
Stimmrechtausübung
Dazu gehört zum einen die Möglichkeit, auf Hauptversammlungen zu sprechen und so vor den versammelten Aktionären und dem Management der Unternehmen Defizite im Nachhaltigkeitsmanagement der Unternehmen anzusprechen und Verbesserungen einzufordern.