- Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
Nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten
Die EU hat ehrgeizige Klimaziele
Einsparung von mindestens
55 Prozent
Treibhausemissionen gegenüber 1990
Mindestens
32,5 Prozent
Energieeinsparung
Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien auf mindestens
40 Prozent
Eine Wirtschaft, die netto-Null Treibhausgasemissionen produziert.
Um diese ambitionierten Ziele zu erreichen, sieht die EU die Finanzbranche als wichtigsten Treiber. Da die Finanzwirtschaft rund 1,8 Billionen Euro verwalten, sollen diese Finanzströme in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten umgelenkt werden. Dazu wurden umfangreiche Verordnungen ins Leben gerufen oder bestehende angepasst.
Pariser Klimaabkommen
& UN Agenda 2030 (SDGs)
"EU Green Deal"
Aktionsplan: Finanzierung
nachhaltigen Wachstums
Taxonomieverordung
Offenlegungsverordnung
Anlageberatung - Anpassung IDD & MIFID II
Die Taxonomie-Verordnung, Offenlegungsverordnung und Anpassung der IDD sind drei Bausteine, um die Finanzmittelflüsse hin zu einer treibhausgasarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigeren Entwicklung auszurichten.
Anleger unterstützen
Was ist Ziel der Offenlegungsverordnung?
Das Ziel der Offenlegungsverordnung ist es, zum Schutz der Anleger die Offenlegung von Finanzprodukten in Bezug auf Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern. Sie will Anleger unterstützen, indem sie mehr Transparenz darüber schafft, in welchem Grad Finanzprodukte Umwelt- und / oder soziale Merkmale berücksichtigen, in nachhaltige Anlagen investieren oder Nachhaltigkeitsziele verfolgen. Diese Informationen werden durch standardisierte Vorgaben zur Verfügung gestellt, um eine Vergleichbarkeit herzustellen
Entsprechende Informationen sind in den vorvertraglichen Informationen, auf der Internetseite und in den jährlichen Informationen zum Versicherungsvertrag (regelmäßige Berichte) zu veröffentlichen. Unsere Umsetzungen zur Offenlegungsverordnung haben wir in den nachfolgenden Absätzen dargelegt.

Unternehmensbezogene Offenlegungspflichten
Informationen der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. gemäß Artikel 3 und 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung)
Produktbezogene Offenlegungspflichten
Informationen der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung)
Die Inhalte der nachfolgenden Dokumente gelten für bestehende und ähnliche Produkte gleichermaßen.
Informationen der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung)
Informationen der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung)
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Informationen der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung)
Änderungshistorie
Die nachfolgenden Informationen stellen Stände der Vergangenheit dar und wurden durch die Inhalte der vorherigen Absätze dieser Seite erneuert.