Nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten

Die EU hat ehrgeizige Klimaziele

Einsparung von mindestens

55 Prozent

Treibhausemissionen gegenüber 1990

Mindestens

32,5 Prozent

Energieeinsparung

Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien auf mindestens

40 Prozent

Eine Wirtschaft, die netto-Null Treibhausgasemissionen produziert.

Um diese ambitionierten Ziele zu erreichen, sieht die EU die Finanzbranche als wichtigsten Treiber. Da die Finanzwirtschaft rund 1,8 Billionen Euro verwalten, sollen diese Finanzströme in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten umgelenkt werden. Dazu wurden umfangreiche Verordnungen ins Leben gerufen oder bestehende angepasst.

Pariser Klimaabkommen
& UN Agenda 2030 (SDGs)

"EU Green Deal"

Aktionsplan: Finanzierung
nachhaltigen Wachstums

Taxonomieverordung

Offenlegungsverordnung

Anlageberatung - Anpassung IDD & MIFID II

Die Taxonomie-Verordnung, Offenlegungsverordnung und Anpassung der IDD sind drei Bausteine, um die Finanzmittelflüsse hin zu einer treibhausgasarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigeren Entwicklung auszurichten.

Anleger unterstützen

Was ist Ziel der Offenlegungsverordnung?

Das Ziel der Offenlegungsverordnung ist es, zum Schutz der Anleger die Offenlegung von Finanzprodukten in Bezug auf Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern. Sie will Anleger unterstützen, indem sie mehr Transparenz darüber schafft, in welchem Grad Finanzprodukte Umwelt- und / oder soziale Merkmale berücksichtigen, in nachhaltige Anlagen investieren oder Nachhaltigkeitsziele verfolgen. Diese Informationen werden durch standardisierte Vorgaben zur Verfügung gestellt, um eine Vergleichbarkeit herzustellen

Entsprechende Informationen sind in den vorvertraglichen Informationen, auf der Internetseite und in den jährlichen Informationen zum Versicherungsvertrag (regelmäßige Berichte) zu veröffentlichen. Unsere Umsetzungen zur Offenlegungsverordnung haben wir in den nachfolgenden Absätzen dargelegt.

Informationen der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. gemäß Artikel 3 und 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung)

Informationen der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung)

Die Inhalte der nachfolgenden Dokumente gelten für bestehende und ähnliche Produkte gleichermaßen.

Informationen der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung)

Informationen der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung)

Informationen der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung)

Die nachfolgenden Informationen stellen Stände der Vergangenheit dar und wurden durch die Inhalte der vorherigen Absätze dieser Seite erneuert.

Informationen der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. gemäß Artikel 3 und 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung)

Informationen der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung)

Informationen der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung)

Informationen der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung)

Informationen der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) 3

1 Diese Änderungen wurden aufgrund des Einbezugs von Informationen zu Investitionen in fossiles Gas und Kernenergie vorgenommen.
2 Diese geringfügigen Änderungen wurden aufgrund von normativen Vorgaben vorgenommen.
3 Diese geringfügigen Änderungen wurden aufgrund von inhaltlichen Überarbeitungen vorgenommen.
4 Diese Änderungen wurden aufgrund von geringfügigen Anpassungen der normativen Vorgaben sowie inhaltlichen Überarbeitungen vorgenommen.
5 Die Änderungen wurden aufgrund der verpflichtenden Umsetzung der technischen Regulierungsstandards zum 01.01.2023 durchgeführt.
6 Diese Änderungen wurden aufgrund von inhaltlichen Überarbeitungen vorgenommen.
Bitte Postleitzahl eingeben
-
-
-
-
-

Einen Schaden melden

Wir sind für Sie da

Rund um die Uhr für Sie da.
Tel: 0231 / 54 33 – 780

Rund um die Uhr für Sie da.
Tel: 0231 / 54 33 – 708

Montags bis freitags 8 bis 18 Uhr:
Tel: 0231 / 5433 – 435

Montags bis freitags 8 bis 18 Uhr:
Tel: 0231 / 54 33 – 865

Montags bis freitags 8 bis 18 Uhr:
Tel: 0231 / 54 33 – 395

Fragen zu Ihrem Vertrag

Tel: 0231 / 54 33 – 120
Fax: 0231 / 54 33 – 574
servicecenter@volkswohl-bund.de

Tel: 0231 / 54 33 – 144
Fax: 0231 / 54 33 – 575
vertragvbs@volkswohl-bund.de

Tel: 0231 / 54 33 – 151
Fax: 0231 / 54 33 – 490
vertragvbs@volkswohl-bund.de

Skip to content