Was ist eine Riester-Rente?

Sorgen Sie mit staatlicher Förderung für das Alter vor

Die Riester-Rente garantiert Ihnen eine monatliche Rentenzahlung - ein Leben lang und mit staatlicher Förderung. Sie ist die am höchsten geförderte Altersvorsorge: Mindestens 175 Euro an Zulagen vom Staat und zusätzliche Steuerersparnisse sind Ihnen mit der Riester-Rente in jedem Jahr sicher.

Was sind die größten Vorteile einer Riester-Rente?

Riestern lohnt sich richtig

  • Lebenslange Rente
  • Die Riester-Rente garantiert Ihnen eine monatliche Rentenzahlung - ein Leben lang.

  • Staatliche Förderung
  • Mindestens 175 Euro an Zulagen vom Staat sind Ihnen mit der Riester-Rente in jedem Jahr sicher - mehr als bei jeder anderen Altersvorsorge. Dafür müssen Sie inklusive der Zulagen 4 Prozent des Brutto-Vorjahreseinkommens einzahlen (z.B. 1.400 Euro bei einem renten­versicherungs­pflichtigen Einkommen von 35.000 Euro).

  • Steuervorteile
  • Für Familien oder Singles mit höherem Einkommen sind besonders die Steuerersparnisse der Riester-Rente attraktiv, denn die kompletten Beiträge inklusive der Zulage sind als Sonder­ausgaben von der Steuer absetzbar (maximal 2.100 Euro).

Wer kann eine Riester-Rente abschließen?

Für diese Anspruchsgruppen ist die Riester-Rente gemacht

Über 30 Millionen Deutsche können von der Riesterförderung profitieren. Dazu gehören in erster Linie alle, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, aber auch Beamtinnen und Beamte, geringfügig Beschäftigte mit Sozialversicherung, Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung, Auszubildende, Berufs- und Zeitsoldaten, Pflegepersonen und pflichtversicherte Landwirte. Menschen mit anderen Beschäftigungs­verhältnissen können über einen Riestervertrag des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners eine Riesterförderung erhalten.

Was bekomme ich vom Staat?

So viel hält der Staat für Sie bereit:

  • 175 Euro jährlich für Singles
  • 300 Euro jährlich für jedes ab 2008 neugeborene Kind
  • 185 Euro jährlich für jedes bis Ende 2007 neugeborene Kind
  • 200 Euro Sofortbonus für unter 25-Jährige

Wie sieht das alles konkret in meinem Fall aus?

Die Riester-Rente ist für Menschen in allen Lebenssituationen ein Gewinn

 

Familie mit zwei Kindern

Ein verheiratetes Paar (beide 30 Jahre) hat zwei Kinder (5 und 3 Jahre). Das Brutto-Jahreseinkommen des einen Partners beträgt 32.000 Euro, das des anderen 28.000 Euro.

Pro Jahr kann das Paar 950 Euro an jährlichen Zulagen für beide Partner (2x 175 Euro) und die Kinder (2x 300 Euro) erhalten – mit nur 120,83 Euro Eigenanteil pro Monat. Durch den jährlichen Gesamtbeitrag von 2.400 Euro ergibt sich so bis zu einem Rentenbeginn mit 62 Jahren ein Versorgungskapital von 76.800 Euro.

Mit höheren Beiträgen kann die Familie außerdem die zusätzliche Steuerersparnis von 91,60 Euro nutzen und damit bis zu 134.400 Versorgungskapital ansparen.

 

Mutter mit Kind

Eine alleinerziehende Mutter (39 Jahre) hat ein 8-jähriges Kind und ein Brutto-Jahreseinkommen von 48.000 Euro. Bei einem monatlichen Beitrag von 120,42 Euro kann sie von staatlichen Zulagen in Höhe von 475 Euro (175 Euro + 300 Euro) profitieren und so jährlich 1920 Euro ansparen. Bei höheren Beiträgen sind für sie zudem bis zu 224,42 Euro Steuerersparnis möglich, so spart sie 48.300 Euro bis zum frühestmöglichen Rentenantritt mit 62 Jahren an.

 

Berufseinsteiger

Eine 24-jährige Berufseinsteigerin ohne Kinder hat ein Brutto-Jahreseinkommen von 30.000 Euro. Sie profitiert von den 175 Euro jährlicher Zulagen vom Staat und vom Sofortbonus für unter 25-Jährige (200 Euro). Schon mit monatlich 68,75 Euro kann sie die staatlichen Zulagen voll ausschöpfen (375 Euro im ersten Jahr) oder bei einem höheren Monatsbeitrag auch die Steuervorteile nutzen (bis zu 469,45 Euro).

 

Single mit hohem Einkommen

Für gut verdienende Singles ist vor allem die Steuerersparnis attraktiv. Ein alleinstehender Mann ohne Kinder im Alter von 41 Jahren verdient brutto 65.000 Euro im Jahr. Bei nur 160,42 Euro monatlichem Eigenbeitrag spart er jährlich 784,33 Euro an Steuern und erhält außerdem 175 Euro als jährliche Zulage vom Staat. Über das Jahr gerechnet ergibt sich so ein Gesamtbeitrag von 2.100 Euro.

Kann ich eine Riester-Rente kündigen?

Sie können Ihre Riester-Rente auch kündigen. Eine Kündigung ist hier aber mit gewichtigen Nachteilen verbunden, denn der Staat fordert in diesem Fall die für Ihren Riester-Vertrag gewährte Förderung (Zulagen und Steuerersparnisse) zurück.

Kann ich meine Riester-Rente selbst gestalten?

Ihre Planung zählt

Zwischen dem 62. und 75. Lebensjahr ist der Beginn der Rentenzahlung frei wählbar, Sie können sich dann bis zu 30 Prozent des Vorsorgevermögens direkt auszahlen lassen.

  • Flexibler Rentenbeginn
  • Zwischen dem 62. und 75. Lebensjahr ist der Beginn der Rentenzahlung frei wählbar.

  • Kapitalauszahlung
  • Bei Rentenbeginn können Sie sich bis zu 30 Prozent des Vorsorgevermögens direkt auszahlen lassen.

  • Beitragserstattung bei Berufsunfähigkeit
  • Falls Sie berufsunfähig werden und deshalb kein Einkommen mehr haben, werden Ihre Beiträge ausgesetzt und Ihre Riester-Rente wächst trotzdem weiter an.

  • Wohnriester
  • Mit unserer Wohnriester-Option können Sie über Ihren Riestervertrag ein zinsvergünstigtes Immobiliendarlehen in Anspruch zu nehmen. Außerdem können Sie Ihr Riesterguthaben verwenden, um den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie zu finanzieren oder sie zu entschulden.

Versicherungsbedingungen

Hier können Sie die Versicherungsbedingungen zu unserer Riester-Rente einsehen und herunterladen.

Versicherungs­bedingungen Riester-Rente KLASSIK MODERN

Muster-Produktinformationsblätter

Hier können Sie die Muster-Produktinformationsblätter zu unserer Riester-Rente einsehen und herunterladen.

KLASSIK MODERN – Laufzeit 12 Jahre KLASSIK MODERN – Laufzeit 20 Jahre KLASSIK MODERN – Laufzeit 30 Jahre KLASSIK MODERN – Laufzeit 40 Jahre

Weitere häufige Fragen

Wir finden es wichtig, dass Sie sich bei der finanziellen Vorsorge von einem Experten beraten lassen. Dafür arbeiten wir mit rund 14.000 Vertriebspartnern in ganz Deutschland zusammen. Gerne nennen wir Ihnen einen Experten in Ihrer Nähe. Er kann Ihnen beim Wechsel zum VOLKSWOHL BUND helfen.

  • Wohnortwechsel
  • Änderung des Familienstands (Heirat, Scheidung)
  • Geburt eines Kindes
  • Wegfall des Kindergeldes
  • Wegfall oder Wechsel der Förderberechtigung (Wiedereintritt ins Berufsleben oder Ende der Erziehungszeit)
  • Andere Zuordnung der Kinderzulage zum Vertrag des anderen Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners

Die Zusatzoption für noch mehr Sicherheit

Rente PLUS

Unsere Rente PLUS fügt Ihrer Riester-Rente einen Pflegeschutz hinzu, mit dem wir Sie bei Pflegebedürftigkeit zu Beginn der Rentenzahlung ohne Gesundheitsprüfung mit einer höheren Rente versorgen.

Jedes Jahr Ende Februar schicken wir Ihnen eine Bescheinigung zu Ihrer Riester-Rente. Darin steht unter anderem

  • welche Beiträge Sie im letzten Kalenderjahr gezahlt haben
  • welche Zulagen Sie erhalten haben
  • wie sich Ihr Guthaben entwickelt hat
  • welche Rente Sie nach heutiger Berechnung am Ende erhalten.

Zusätzlich erhalten Sie eine Bescheinigung nach § 92EStG, der Sie entnehmen können, wie sich die erhaltenen Zulagen im Einzelnen zusammensetzen. Stellt die Zulagenstelle bei einer Überprüfung fest, dass Zulagen zu unrecht oder zu hoch gezahlt wurden, fordert sie das Geld zurück. In unserer Bescheinigung würden wir Ihnen auch diese Rückforderungen und den Kürzungsgrund nennen.

Sie wollen mehr zu der Riester-Renten-Bescheinigung erfahren? Hier finden Sie eine detaillierte Beschreibung zu dem Schreiben sowie Antworten auf die häufigsten Fragen dazu.

Unsere Anbieternummer lautet 0204000343.

Möglicherweise haben Sie keinen Zulagenantrag gestellt oder gehören nicht zum berechtigten Personenkreis. Bitte überprüfen Sie, ob Sie zulageberechtigt sind und stellen bei uns uns einen Dauerzulagenantrag. Bitte wenden Sie sich hierzu an unser Service-Center.

Sie haben vermutlich nicht den nötigen Eigenbeitrag gezahlt, um die volle staatliche Förderung zu erhalten. Passen Sie Ihren Beitrag an Ihr Vorjahres-Bruttoeinkommen an. Nutzen Sie hierzu unseren Vorsorge-Check.

Dafür kann es verschiedene Gründe geben. Haben Sie uns die Geburt Ihres Kindes mitgeteilt? Der § 92 EStG-Bescheinigung können Sie entnehmen, für welche Kinder Kinderzulage gewährt wurde. Ist das Kind hier nicht aufgeführt, teilen Sie uns die Kinderdaten bitte hier mit.

Bei Nichtverheirateten oder dauernd getrennt lebenden Ehepartnern steht die Kinderzulage gemäß § 85 Einkommensteuergesetz (EStG) nur dem Kindergeldberechtigten zu. Bei leiblichen Eltern, Adoptiveltern oder Pflegeeltern, die miteinander verheiratet sind und nicht dauernd getrennt leben, steht die Kinderzulage - unabhängig von der Festsetzung des Kindergeldes - der Mutter zu. Auf Antrag beider Eltern kann die Kinderzulage vom Vater in Anspruch genommen werden. Bitte prüfen Sie, ob Sie ggf. die Kinderzulage übertragen möchten.

Sofern die Kindergeldberechtigung für das Kind entfallen sein sollte, gewährt der Staat keine Kinderzulage mehr. Um spätere Rückforderungen zu vermeiden, teilen Sie uns hier eine Änderung bitte ebenfalls mit.

Als Riester-Kunde erhalten Sie jährlich Zulagen vom Staat. Unser Zulagenheld hilft Ihnen in nur 5 Minuten dabei, die maximalen Zulagen für Ihre Riester-Rente zu erhalten.
Dafür führt der Zulagenheld Sie durch einen einfachen Prozess, bei dem Sie nach wenigen Klicks sehen, ob Sie bereits 100% der Zulagen ausschöpfen oder mehr Zulagen erhalten können. Falls Sie wollen, können Sie Ihren Beitrag direkt in der Webanwendung anpassen, um zukünftig mehr Zulagen zu erhalten.

Der Zulagenheld besteht aus wenigen Schritten und funktioniert ganz einfach:

  1. Login: Sie erhalten in der jährlichen Riester-Standmitteilung Ihren individuellen Zugangscode für den Zulagenheld*. Mit diesem Zugangscode und Ihrem Geburtsdatum loggen Sie sich auf www.zulagenheld.de ein.
  2. Zulagencheck: Nach einer kurzen Abfrage zulagenrelevanter Daten – z.B. familiäre und berufliche Situation- sehen Sie Ihr Ergebnis des Zulagenchecks.
  3. Optimierung: Sie können Ihren Beitrag direkt anpassen, um mehr Zulagen zu erhalten. Die Daten werden nach dem vollständigen Beenden des Prozesses an uns geschickt. – Sie müssen nichts weitermachen und erhalten für das aktuelle Jahr entsprechend mehr Zulagen.

* Es erhalten nur Kunden einen Verweis auf den Zulagenheld und somit Zugangscode, bei denen ein einfacher, rein digitaler Prozess zur Beitragsoptimierung gewährleistet werden kann.

Sie möchten mehr erfahren?

Dann schauen Sie sich direkt unsere ausführlichen Kundeninformationen an.

Kundenprospekt Riester Rente


Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Die VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. veröffentlicht unter dem nachfolgenden Link alle Informationen gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung). Diese sind im Abschnitt "Produktbezogene Offenlegungspflichten" enthalten.

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