Es kann sein, dass Ihnen Zulagen gutgeschrieben worden sind, auf die Sie kein Anspruch hatten. Sollte ein fehlender Anspruch im Nachhinein festgestellt werden, fordert die Zulagenstelle ZFA diese Zulagen daher zurück.
Die häufigsten Gründe für eine Rückförderung sind:
- Sie gehören nicht zum berechtigten Personenkreis.
- Eine Kinderzulage ist weggefallen.
Sollten Sie mit der Rückforderung nicht einverstanden sein, können Sie einen Festsetzungsantrag bei uns stellen. Was das ist und wie das geht, erfahren Sie hier.