Riesterrente

Was ist die Riester-Jahresinformation?

Einmal im Jahr schicken wir Ihnen eine Riester-Jahresinformation. In dem Brief stehen alle wichtigen Informationen zu Ihrer Riester-Rente. Erfahren Sie mehr zu den Dokumenten und erhalten Sie Antworten auf die häufigsten Fragen:

Jahresinformation nach § 7a Abs. 1 AltZertG

Mit unserer Jahresinformation nach § 7a Abs. 1 AltZertG geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Daten Ihres Riester-Vertrags.

1. Welche Daten haben wir zu Ihrem Vertrag vorgemerkt?

Hier finden Sie Ihre persönlichen Vertragsdaten. Dazu gehören auch die Anbieter- und Zertifizierungsnummer.

Häufige Fragen dazu

Jeder Anbieter einer Riester-Rentenversicherung verfügt über eine eindeutige Anbieternummer. Diese benötigen Sie zum Beispiel für Ihre Steuererklärung. Unsere Anbieternummer lautet 0204000343.

Jedes Riester-Produkt hat eine Zertifizierungsnummer. Sie belegt, dass das Produkt den gesetzlichen Anforderungen entspricht und staatlich gefördert werden kann.

2. Wie hat sich Ihr Guthaben in 2024 entwickelt?

Hier sehen Sie, wie sich Ihr Guthaben im Jahr 2024 entwickelt hat. Die Basis hierfür ist Ihr Vertragsguthaben am Ende des Jahres 2023. Zu diesem rechnen wir Beträge hinzu (z.B. gezahlte Beiträge und erhaltene Zulagen), andere Beträge ziehen wir ab (z.B. Kosten).

Häufige Fragen dazu

Der Wert der Zulagen ergibt sich aus der Summe der erhaltenen Zulagen und zurückgezahlten Zulagen. Mehr dazu steht auf der Bescheinigung nach § 92 EStG.

Bei Riester-Renten mit der Anlage in Fonds kann aufgrund eines schlechten Verlaufs der Fonds das Ergebnis aus der Fondsentwicklung negativ sein.


Sie haben die Möglichkeit Ihre Fonds zu wechseln, kontaktieren Sie dafür bitte Ihren Berater.

Wir verteilen Ihre Abschluss- und Vertriebskosten auf die Vertragsjahre eins bis acht. Falls Sie bei Ihrem Vertrag den Beitrag erhöhen (z. B. mit einer Dynamik), werden für den Erhöhungsteil erneut Abschluss- und Vertriebskosten fällig. 

3. Welche Beträge ergeben sich seit Beginn Ihrer Versicherung?

Im Abschnitt 2 sehen Sie, wie sich Ihr Vertragsguthaben im Jahr 2024 verändert hat. In diesem Abschnitt sehen Sie, aus welchen Beträgen sich Ihr Vertragsguthaben seit Beginn des Vertrages zusammensetzt.“ Die „geleisteteten Altersvorsorgebeiträge“ sind Ihre Eigenbeiträge, also alles, was Sie bisher selber eingezahlt haben.

Häufige Fragen dazu

Sollten Sie von einem anderen Riester-Anbieter zu uns gewechselt haben, haben wir keine Informationen zu den bisherigen Abschluss-, Vertriebskosten sowie Verwaltungskosten. Deswegen weicht die hier zu errechnende Summe von dem Vertragsguthaben ab.

4. Welche Leistungen ergeben sich zum 31.12.2024?

Hier sehen Sie die Leistungen, die sich ergeben (Stand 31.12.2024), falls Sie den Vertrag beenden wollen oder Sie keine Beiträge mehr darauf einzahlen möchten.

Häufige Fragen dazu

Riester-Renten werden vom Staat gefördert. Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen, verlangt der Staat die erhaltene Förderung zurück. Dadurch werden Ihrem Vertragsguthaben die kompletten Zulagen abgezogen.

Wenn Sie aber den Anbieter wechseln, unterstützt der Staat Sie weiterhin und Sie behalten Ihre Zulagen.

5. Von welchen Renten können Sie nach heutigem Stand zum Rentenbeginn ausgehen?

Hier sehen Sie eine Beispielrechnung, Sie zeigt, welche Rente Sie zum Rentenbeginn erhalten können.

Bescheinigung nach § 92 EStG

In der Bescheinigung nach § 92 EStG schreiben wir Ihnen auf, welche Zulagen Sie 2024 für Ihren Riestervertrag bekommen haben und welche wir möglicherweise wieder abziehen mussten. Bevor Sie dieses Dokument in Ihren Akten ablegen, prüfen Sie es bitte sorgfältig! Falls Sie mit den bescheinigten Zulagen nicht einverstanden sind, können Sie einen Festsetzungsantrag stellen.

Übrigens: Die Daten, die wichtig für Ihre Steuererklärung sind, übermitteln wir bereits automatisch ans Finanzamt.

Persönliche Daten

Hier finden Sie Ihre persönlichen Daten wie Ihre Adresse sowie Ihre Vertrags- und Zulagennummer.

Beiträge und Zulagen in 2024

Hier schreiben wir für Sie auf, welche Beiträge Sie im Jahr 2024 eingezahlt haben. Außerdem finden Sie hier die Zulagen aus den vorhergehenden Jahren, die wir Ihrem Vertrag 2023 gutgeschrieben oder entnommen haben.

Falls Zulagen von der Zulagenstelle zurückgefordert oder gekürzt wurden, finden Sie hier eine Begründung dazu.

Häufige Fragen dazu

Die stehen hier noch nicht drin. Riesterzulagen werden immer frühestens im Frühjahr des darauffolgenden Jahres gutgeschrieben. Ihre Zulagen für das Jahr 2024 sehen Sie also erst in der Bescheinigung 2025, die Sie im Februar 2026 von uns bekommen.

Zulagen werden immer frühestens im Frühjahr des darauffolgenden Jahres gutgeschrieben. Die Zulagen für das Jahr 2024 sehen Sie somit erst in der nächsten Bescheinigung für das Jahr 2025.

Wenn Sie den Mindest-Eigenbeitrag zahlen, können Sie derzeit folgende Zulagen jährlich vom Staat erhalten:

  • 175 Euro Grundzulage
  • 300 Euro für jedes ab 2008 geborene Kind
  • 185 Euro für jedes vor 2008 geborene Kind

Um die vollen Riesterzulagen zu erhalten, müssen Sie einen Mindest-Eigenbeitrag pro Jahr in den Vertrag einzahlen. Wenn Sie im Jahr weniger als das einzahlen, erhalten Sie nur gekürzte Zulagen. Falls Sie einen Anhängselvertrag haben, müssen nicht Sie, sondern Ihr Partner den Mindest-Eigenbeitrag zahlen.

Nehmen Sie 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens. Ziehen Sie dann die Zulagen ab, die Sie beantragen, und Sie haben den so genannten Mindest-Eigenbeitrag. Bitte denken Sie dran: 10 Euro monatlich ist der Mindest-Eigenbeitrag für eine VOLKSWOHL BUND-Riester-Rente.

Beim Rechnen können wir Ihnen helfen: Vorsorge-Check Riester-Rente

Es kann sein, dass Ihnen Zulagen gutgeschrieben worden sind, auf die Sie kein Anspruch hatten. Sollte ein fehlender Anspruch im Nachhinein festgestellt werden, fordert die Zulagenstelle ZFA diese Zulagen daher zurück.

Die häufigsten Gründe für eine Rückförderung sind:

  • Sie gehören nicht zum berechtigten Personenkreis.
  • Eine Kinderzulage ist weggefallen.

Sollten Sie mit der Rückforderung nicht einverstanden sein, können Sie einen Festsetzungsantrag bei uns stellen. Was das ist und wie das geht, erfahren Sie .

Wenn Sie nicht mehr zum zulagenberechtigten Personenkreis gehören, sollten Sie sich persönlich beraten lassen. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren Berater.

Solange Sie Kindergeld bekommen, erhalten Sie auch die Kinderzulage. Es reicht, wenn Sie in einem Jahr für mindestens einen Monat Kindergeld erhalten haben. Dann bekommen Sie die Kinderzulage für das komplette Jahr. Der Kindergeldanspruch endet in der Regel spätestens mit Vollendung des 25. Lebensjahres Ihres Kindes.

Sie haben Nachwuchs bekommen? Herzlichen Glückwunsch! Mit unserem Formular können Sie für das Kind die Kinderzulage beantragen: Vorsorge-Check Riester-Rente

Ein älteres Kind, für das Sie Kindergeld erhalten, fehlt? Kinderzulagen können jeweils nur einem Vertrag zugerechnet werden. Prüfen Sie daher bitte, ob das Kind beim Vertrag des anderen Elternteils aufgenommen ist. Zum Beispiel erhält bei verheirateten Paaren die Mutter automatisch die Kinderzulagen. Auf gemeinsamen Antrag der Eltern kann aber auch der Vater die KInderzulage bekommen.

Sie haben Einwände gegen Ihre Riester-Zulage. Diese wurde gekürzt oder zurückgefordert? Dann können Sie bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) mit dem Antrag auf Festsetzung der Altersvorsorgezulage eine Prüfung Ihrer Riester-Zulage beantragen.

 

Wichtige Hinweise zum Antrag auf Festsetzung der Altersvorsorgezulage, finden Sie auf der Informationsseite der ZfA.

 

Hier können Sie Ihren Antrag direkt online stellen und Ihre Nachweise hochladen: Antrag stellen

 

Warten Sie damit nicht zu lange: Den Festsetzungsantrag müssen Sie innerhalb von einem Jahr ab dem Bescheinigungsdatum einreichen.

Stand 2024

Hier finden Sie den Stand Ihres Riester-Vertrages zum 31.12.2024. Detail-Informationen über Ihr Altersvorsorgevermögen finden Sie in unserer Jahresinformation nach § 7a Abs. 1 AltZertG.

Ihre Frage war nicht dabei?

Rufen Sie uns gerne unter der Nummer: 0231/5433-129 an.

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