- Riester Jahresinformation
Riesterrente
Was ist die Riester-Jahresinformation?
Einmal im Jahr schicken wir Ihnen eine Riester-Jahresinformation. In dem Brief stehen alle wichtigen Informationen zu Ihrer Riester-Rente. Erfahren Sie mehr zu den Dokumenten und erhalten Sie Antworten auf die häufigsten Fragen:
Jahresinformation nach § 7a Abs. 1 AltZertG
Mit unserer Jahresinformation nach § 7a Abs. 1 AltZertG geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Daten Ihres Riester-Vertrags.
1. Welche Daten haben wir zu Ihrem Vertrag vorgemerkt?
Häufige Fragen dazu
Was ist die Anbieternummer?
Jeder Anbieter einer Riester-Rentenversicherung verfügt über eine eindeutige Anbieternummer. Diese benötigen Sie zum Beispiel für Ihre Steuererklärung. Unsere Anbieternummer lautet 0204000343.
Was ist die Zertifizierungsnummer?
2. Wie hat sich Ihr Guthaben in 2024 entwickelt?
Hier sehen Sie, wie sich Ihr Guthaben im Jahr 2024 entwickelt hat. Die Basis hierfür ist Ihr Vertragsguthaben am Ende des Jahres 2023. Zu diesem rechnen wir Beträge hinzu (z.B. gezahlte Beiträge und erhaltene Zulagen), andere Beträge ziehen wir ab (z.B. Kosten).
Häufige Fragen dazu
Warum habe ich weniger Zulagen erhalten als zuletzt?
Der Wert der Zulagen ergibt sich aus der Summe der erhaltenen Zulagen und zurückgezahlten Zulagen. Mehr dazu steht auf der Bescheinigung nach § 92 EStG.
Wieso ist mein Ergebnis aus der Fondsentwicklung negativ?
Bei Riester-Renten mit der Anlage in Fonds kann aufgrund eines schlechten Verlaufs der Fonds das Ergebnis aus der Fondsentwicklung negativ sein.
Sie haben die Möglichkeit Ihre Fonds zu wechseln, kontaktieren Sie dafür bitte Ihren Berater.
Ich habe meinen Vertrag schon einige Zeit.
Wieso bezahle ich noch immer Abschluss- und Vertriebskosten?
Wieso bezahle ich noch immer Abschluss- und Vertriebskosten?
Wir verteilen Ihre Abschluss- und Vertriebskosten auf die Vertragsjahre eins bis acht. Falls Sie bei Ihrem Vertrag den Beitrag erhöhen (z. B. mit einer Dynamik), werden für den Erhöhungsteil erneut Abschluss- und Vertriebskosten fällig.
3. Welche Beträge ergeben sich seit Beginn Ihrer Versicherung?
Häufige Fragen dazu
Wenn ich die aufgelisteten Beträge zusammenrechne - wieso weicht das Ergebnis von meinem Vertragsguthaben ab?
4. Welche Leistungen ergeben sich zum 31.12.2024?
Hier sehen Sie die Leistungen, die sich ergeben (Stand 31.12.2024), falls Sie den Vertrag beenden wollen oder Sie keine Beiträge mehr darauf einzahlen möchten.
Häufige Fragen dazu
Warum behalte ich bei einer Kündigung deutlich weniger Geld,
als wenn ich nur den Anbieter wechsle?
als wenn ich nur den Anbieter wechsle?
Riester-Renten werden vom Staat gefördert. Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen, verlangt der Staat die erhaltene Förderung zurück. Dadurch werden Ihrem Vertragsguthaben die kompletten Zulagen abgezogen.
Wenn Sie aber den Anbieter wechseln, unterstützt der Staat Sie weiterhin und Sie behalten Ihre Zulagen.
5. Von welchen Renten können Sie nach heutigem Stand zum Rentenbeginn ausgehen?
Hier sehen Sie eine Beispielrechnung, Sie zeigt, welche Rente Sie zum Rentenbeginn erhalten können.
Bescheinigung nach § 92 EStG
In der Bescheinigung nach § 92 EStG schreiben wir Ihnen auf, welche Zulagen Sie 2024 für Ihren Riestervertrag bekommen haben und welche wir möglicherweise wieder abziehen mussten. Bevor Sie dieses Dokument in Ihren Akten ablegen, prüfen Sie es bitte sorgfältig! Falls Sie mit den bescheinigten Zulagen nicht einverstanden sind, können Sie einen Festsetzungsantrag stellen.
Übrigens: Die Daten, die wichtig für Ihre Steuererklärung sind, übermitteln wir bereits automatisch ans Finanzamt.
Persönliche Daten
Beiträge und Zulagen in 2024
Hier schreiben wir für Sie auf, welche Beiträge Sie im Jahr 2024 eingezahlt haben. Außerdem finden Sie hier die Zulagen aus den vorhergehenden Jahren, die wir Ihrem Vertrag 2023 gutgeschrieben oder entnommen haben.
Falls Zulagen von der Zulagenstelle zurückgefordert oder gekürzt wurden, finden Sie hier eine Begründung dazu.
Häufige Fragen dazu
Wo finde ich in dieser Bescheinigung meine Zulagen für das Jahr 2024?
Die stehen hier noch nicht drin. Riesterzulagen werden immer frühestens im Frühjahr des darauffolgenden Jahres gutgeschrieben. Ihre Zulagen für das Jahr 2024 sehen Sie also erst in der Bescheinigung 2025, die Sie im Februar 2026 von uns bekommen.
Ich habe 2024 meinen Vertrag abgeschlossen. Wieso habe ich keine Zulagen erhalten?
Zulagen werden immer frühestens im Frühjahr des darauffolgenden Jahres gutgeschrieben. Die Zulagen für das Jahr 2024 sehen Sie somit erst in der nächsten Bescheinigung für das Jahr 2025.
Wie hoch ist die maximale Zulagenförderung?
Wenn Sie den Mindest-Eigenbeitrag zahlen, können Sie derzeit folgende Zulagen jährlich vom Staat erhalten:
- 175 Euro Grundzulage
- 300 Euro für jedes ab 2008 geborene Kind
- 185 Euro für jedes vor 2008 geborene Kind
Wieso sind meine Zulagen gekürzt?
Um die vollen Riesterzulagen zu erhalten, müssen Sie einen Mindest-Eigenbeitrag pro Jahr in den Vertrag einzahlen. Wenn Sie im Jahr weniger als das einzahlen, erhalten Sie nur gekürzte Zulagen. Falls Sie einen Anhängselvertrag haben, müssen nicht Sie, sondern Ihr Partner den Mindest-Eigenbeitrag zahlen.
Wie berechne ich den Mindest-Eigenbeitrag?
Nehmen Sie 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens. Ziehen Sie dann die Zulagen ab, die Sie beantragen, und Sie haben den so genannten Mindest-Eigenbeitrag. Bitte denken Sie dran: 10 Euro monatlich ist der Mindest-Eigenbeitrag für eine VOLKSWOHL BUND-Riester-Rente.
Beim Rechnen können wir Ihnen helfen: Vorsorge-Check Riester-Rente
Wie kommt es, dass Zulagen von mir zurückgefordert werden?
Es kann sein, dass Ihnen Zulagen gutgeschrieben worden sind, auf die Sie kein Anspruch hatten. Sollte ein fehlender Anspruch im Nachhinein festgestellt werden, fordert die Zulagenstelle ZFA diese Zulagen daher zurück.
Die häufigsten Gründe für eine Rückförderung sind:
- Sie gehören nicht zum berechtigten Personenkreis.
- Eine Kinderzulage ist weggefallen.
Sollten Sie mit der Rückforderung nicht einverstanden sein, können Sie einen Festsetzungsantrag bei uns stellen. Was das ist und wie das geht, erfahren Sie hier.
Was muss ich tun, wenn ich nicht mehr zum zulagenberechtigten Personenkreis gehöre?
Wenn Sie nicht mehr zum zulagenberechtigten Personenkreis gehören, sollten Sie sich persönlich beraten lassen. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren Berater.
Wie lange bekomme ich eine Kinderzulage?
Solange Sie Kindergeld bekommen, erhalten Sie auch die Kinderzulage. Es reicht, wenn Sie in einem Jahr für mindestens einen Monat Kindergeld erhalten haben. Dann bekommen Sie die Kinderzulage für das komplette Jahr. Der Kindergeldanspruch endet in der Regel spätestens mit Vollendung des 25. Lebensjahres Ihres Kindes.
Was muss ich tun, wenn mein Kind nicht in der Liste aufgeführt wird?
Sie haben Nachwuchs bekommen? Herzlichen Glückwunsch! Mit unserem Formular können Sie für das Kind die Kinderzulage beantragen: Vorsorge-Check Riester-Rente
Ein älteres Kind, für das Sie Kindergeld erhalten, fehlt? Kinderzulagen können jeweils nur einem Vertrag zugerechnet werden. Prüfen Sie daher bitte, ob das Kind beim Vertrag des anderen Elternteils aufgenommen ist. Zum Beispiel erhält bei verheirateten Paaren die Mutter automatisch die Kinderzulagen. Auf gemeinsamen Antrag der Eltern kann aber auch der Vater die KInderzulage bekommen.
Was muss ich tun, wenn ich mit den Zulagen in der Bescheinigung nicht zufrieden bin?
Sie haben Einwände gegen Ihre Riester-Zulage. Diese wurde gekürzt oder zurückgefordert? Dann können Sie bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) mit dem Antrag auf Festsetzung der Altersvorsorgezulage eine Prüfung Ihrer Riester-Zulage beantragen.
Wichtige Hinweise zum Antrag auf Festsetzung der Altersvorsorgezulage, finden Sie auf der Informationsseite der ZfA.
Hier können Sie Ihren Antrag direkt online stellen und Ihre Nachweise hochladen: Antrag stellen
Warten Sie damit nicht zu lange: Den Festsetzungsantrag müssen Sie innerhalb von einem Jahr ab dem Bescheinigungsdatum einreichen.
Stand 2024
Hier finden Sie den Stand Ihres Riester-Vertrages zum 31.12.2024. Detail-Informationen über Ihr Altersvorsorgevermögen finden Sie in unserer Jahresinformation nach § 7a Abs. 1 AltZertG.
Ihre Frage war nicht dabei?
Rufen Sie uns gerne unter der Nummer: 0231/5433-129 an.