Vertrag bei Wechsel der Arbeitsstelle mitnehmen
Auch wenn Ihr Arbeitgeber die ersten Überweisungen für Sie vorgenommen hat: Der VL-Vertrag bleibt Ihnen in jedem Fall
erhalten. Sollten Sie den Arbeitgeber wechseln, kann Ihr neuer Betrieb auf Antrag die Zahlungen übernehmen. Oder Sie
überweisen die Beiträge einfach selbst.
Sie haben einen VL-Vertrag bei uns und haben den Arbeitgeber gewechselt?
Hier finden Sie das passende Formular, damit Ihr Vertrag weiterläuft.